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Bericht aus dem Projektausschuss Mai 2025

Tagesordnung und Anlagen könnt ihr hier einsehen: Sitzungsdetails

 

Nach Veröffentlichung der Protokolle können diese hier auf des homepage des Amtes Preetz-Land eingesehen werden. Mit einem Klick auf dem jeweiligen Termin werdet ihr weitergeleitet. 

 


Für das neue Erschließungsgebiet in Trent westlich der Schulstraße und südlich des Preetzer Redders wurde der Straßenname Bornkamp beschlossen.
 

Bisher war es nicht möglich, die Verleihung einer Ehrenbezeichnung für langjährige Wehrführer nach dem Ausscheiden zu vergeben. Es wurde eine Richtlinie verabschiedet, die dies möglich macht, wenn mind. 12 Jahre eine Wehrführung wahrgenommen wurde und sich der/die Amtsinhaber*in besonders für die Gemeinde verdient gemacht hat. Die Bezeichnung Ehrenwehrführer*in kann auf Antrag durch den Vorstand der jeweiligen Wehr durch die Gemeinde verliehen werden. Die
Gemeindevertretung muss über das Inkrafttreten der Richtlinie noch abschließend entscheiden. Nach Beschluss der Richtlinie in der Gemeindevertretung empfiehlt der Projektausschuss die Verleihung der Bezeichnung Ehrenwehrführer an Dietmar Stabenow.


Für eine sichere Kommunikation zwischen Eltern und Kindergarten ist die Einführung einer App geplant. Hier für ist die Beschaffung von geeigneten Tablets notwendig. Das Amt wird gebeten, die Kindergartenleitung bzgl. des Betriebes der Tablets sowie bei der Auswahl einer geeigneten App zu beraten.
 

Für das Sommerferien-Programm 2025 des Vereins der Freunde und Förderer des Spielkreises Rethwisch e. V wurde ein Zuschuss von 500,- € befürwortet.
 

Für den Spielplatz in Lepahn wurde grundsätzlich die Beschaffung einer neuen Rutsche beschlossen.


Dem Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h im Ortsteil Dammdorf wurde durch den Kreis nicht entsprochen. Im Wesentlichen begründet sich die Entscheidung auf folgende Sachverhalte:
Die Örtlichkeit ist der Verkehrsaufsicht des Kreises bekannt und der Erstantrag vom 10.02.2021 wurde abgelehnt. Da im Ergebnis kein zwingendes Erfordernis gesehen wird, konnte dem Wiederholungsantrag nicht entsprochen werden. Die im Außenbereich des Gemeindebereichs Lehmkuhlen befindliche Örtlichkeit ist kein „klassisches innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegende Wohngebiet“. Die Dorfstraße ist in ihrer Funktion und in ihrer Wirkung als „Durchgangsstraße“ wahrzunehmen und hat den Verkehr aufzunehmen und abzuleiten.